AUFSCHLIESSUNG

Für ein Grundstück im Bauland ist eine Aufschließungsabgabe vorzuschreiben, wenn

  • ein Grundstück zum Bauplatz erklärt oder
  • eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes erteilt wird.

Die Aufschließungsabgabe ist einmalig zu entrichten und wird wie folgt berechnet:
Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz
Die Berechnungslänge ergibt sich aus der Wurzel der Grundstücksfläche.

Der Bauklassekoeffizient beträgt:

  • in der Bauklasse I und II  - 1,25 und
  • bei jeder weiteren zulässigen Bauklasse um je 0,25 mehr

Der aktuelle Einheitssatz beträgt € 480,00.