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REISEPASS

REISEPASS - NEUAUSSTELLUNG MIT FINGERPRINT (Gültigkeit 10 Jahre).

Kosten € 69,90

 

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein Passbild nach bestimmten Kriterien
  • eventuell Heiratsurkunde
  • eventuell Nachweis über akademischen Grad

Reisepass ist vorhanden - Personaldaten sind gleich geblieben

  • abgelaufener Reisepass
  • ein Passbild nach bestimmten Kriterien

Sollten sich seit der Ausstellung des alten Reisepasses Daten geändert haben (Eheschließung, Namensänderung, akademischer Grad) ist darüber der entsprechende Nachweis durch Vorlage neuer Urkunden zu erbringen.

 

 

REISEPASS FÜR KINDER

Kosten: Pass (ohne Chip) € 26,30, Pass (mit Chip) € 69,90

 

Fingerabdrücke werden erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.

Kinder benötigen einen eigenen Reisepass. Eine Miteintragung ist nicht mehr möglich. Bestehende Miteintragungen verlieren mit 15.06.2012 die Gültigkeit. Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.

 

Kinderpässe haben folgende Gültigkeit:

0 - 2 Jahre: 2 Jahre

2 - 12 Jahre: 5 Jahre

Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre

 

 

Wurde der Reisepass gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

 

Zuständig für die Ausstellung und Entgegennahme des Antrages ist die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs. Der Reisepass wird innerhalb von fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an  die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt.

 

 

NEU AB 15. März 2010 - DER EIN-TAGES-EXPRESSPASS

Ein Reisepass in 24 Stunden - schnelles Service für den Notfall

 

WEITERE INFORMATIONEN

 


NÖ PENDLERHILFE UND NÖ LEHRLINGSPENDLERHILFE

ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge erhalten eine finanzielle Zuwendung zu den Fahrtkosten, die durch das Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte entstehen. Die Mindestentfernung muss dabei 25 km betragen.

Die bisher üblichen "Folgeanträge" wurden abgeschafft. Es gibt nun ein einheitliches Antragsformular, dass auf der Homepage des Landes Niederösterreich wie folgt zu finden ist:

 

www.noe.gv.at/pendlerhilfe

www.noe.gv.at/lehrlingspendlerhilfe

 

Die Antragsformulare liegen auch im Gemeindeamt auf !

 

 

 


GEBURT EINES KINDES

Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von der Stempelgebühr und der Verwaltungsabgabe befreit.

 

Von der Gebührenbefreiung insbesondere betroffen sind

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Reisepass

FAMILIENFÖRDERUNG

 

NÖ FAMILIENPASS

 

Wer kann einen Familienpass beantragen ?

Alle Familien (dazu zählen natürlich auch alleinerziehende LandesbürgerInnen) mit Kindern in Niederösterreich, die österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EU-Landes sind und für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe des Bundes beziehen, können dem NÖ Familienpass beantragen.

 

  • ÖBB Vorteilscard Familie
  • Möglichkeit eines Urlaubszuschusses
  • Ermäßigungen in div. Freizeiteinrichtungen
  • Informationsvorsprung
  • Gratis-Abonnement für das Magazin Meine Family

Zusätzlich zum NÖ Familienpass kann man gegen einen jährlichen Kostenbeitrag von

€ 8,72 das Versicherungspaket "STANDARD" bzw. gegen einen jährlichen Kostenbeitrag von € 16,60 das Versicherungspaket "PLUS" wählen.

 

Diese Versicherungspakete beinhalten eine Spitalstaggeldversicherung, eine Unfallversicherung für Kinder und einen ganzjährigen Unfallschutz für den haushaltsführenden Elternteil.

 

Informationen zum NÖ Familienpass erhalten Sie bei:

www.familienpass.at

NÖ Familienhotline unter der Telefonnummer 02742/9005-1-9005 (Mo. bis Fr. von 7 - 19 Uhr).

 

 


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Ihr Gemeindeamt Göstling an der Ybbs


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