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REISEPASS

REISEPASS - NEUAUSSTELLUNG MIT FINGERPRINT (Gültigkeit 10 Jahre).

Ab 30. März 2009 werden Reisepässe auch die Fingerabdrücke des Dokumenteigentümers als biometrische Daten enthalten !

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

weder Reisepass noch Personalausweis sind vorhanden:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschafsnachweis
  • ein Passbild nach bestimmten Kriterien
  • eventuell Heiratsurkunde
  • eventuell Nachweis über akademischen Grad

kein Reisepass, aber Personalausweis ist vorhanden - Personaldaten sind gleich geblieben

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild nach bestimmten Kriterien

Reisepass ist vorhanden - Personaldaten sind gleich geblieben

  • abgelaufener Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild nach bestimmten Kriterien

Reisepass ist vorhanden - Personaldaten haben sich geändert

  • abgelaufener Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild nach bestimmten Kriterien
  • eventuell Heiratsurkunde
  • eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell Nachweis über akademischen Grad

REISEPASS FÜR KINDER:

 

Fingerabdrücke werden erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.

 

1.) Kindermiteintragung:

Neue Kindermiteintragungen sind ab 15.6.2009 nicht mehr möglich. Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit. Am 15.6.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit. Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.

Bei Kinderreisepässen werden bis zum 12. Lebensjahr ua das Lichtbild und ab dem 12. Geburtstag auch die Fingerprints gespeichert.

 

 

Kinderpässe haben folgende Gültigkeit:

0 - 2 Jahre: 2 Jahre

2 - 12 Jahre: 5 Jahre

Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre

 

 

Wurde der Reisepass gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

 

 K O S T E N :

  • Reisepass:      Euro   69,90
  • Expresspass:   Euro 100,00
  • Kinderpass (ohne Chip): Euro 26,30
  • Kinderpass (mit Chip):    Euro 69,90 
  • Expresspass für Kinder (ohne Chip): Euro 38,00
  • Expresspass für Kinder (mit Chip): Euro 100,00

Zuständig für die Ausstellung und Entgegennahme des Antrages ist die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs. Der Reisepass wird innerhalb von fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an  die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.

 

 

 

  • NÖ Pendlerhilfe und NÖ Lehrlingspendlerhilfe

ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge erhalten einen finanziellen Zuschuss zu den Fahrtkosten, die durch das Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Arbeits- bzw. Ausbildungsstätten entstehen.

Die für das Berechnungsjahr 2008 gültigen Formulare und Informationen sind auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at/pendlerhilfe oder

www.noe.gv.at/lehrlingspendlerhilfe zu finden.

Beachtet werden muss, dass nur diese Formulare zur Antragstellung für das Jahr 2008 geeignet sind. Wenn ein veraltetes Formular verwendet wird, fehlen für die Bearbeitung wichtige Informationen und es könnte dadurch zu Verzögerungen bei der Erledigung und Auszahlung der Förderung kommen. Die aktuellen Formulare liegen auch im Gemeindeamt auf.

 

 

 


GEBURT EINES KINDES

Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von der Stempelgebühr und der Verwaltungsabgabe befreit.

 

Von der Gebührenbefreiung insbesondere betroffen sind

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Reisepass

FAMILIENFÖRDERUNG

NÖ FAMILIENPASS

Wer kann einen Familienpass beantragen ?

Alle Familien (dazu zählen natürlich auch alleinerziehende LandesbürgerInnen) mit Kindern in Niederösterreich, die österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EU-Landes sind und für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe des Bundes beziehen, können dem NÖ Familienpass beantragen.

 

Der NÖ Familienpass bietet eine Reihe von Vorteilen. z.B.

  • ÖBB Vorteilscard Familie
  • Möglichkeit eines Urlaubszuschusses
  • Ermäßigungen
  • Informationsvorsprung
  • Gratis-Abonnement für das Magazin Meine Family

Zusätzlich zum NÖ Familienpass kann man gegen einen jährlichen Kostenbeitrag von

€ 8,72 das Versicherungspaket "STANDARD" bzw. gegen einen jährlichen Kostenbeitrag von € 16,60 das Versicherungspaket "PLUS" wählen.

 

Diese Versicherungspakete beinhalten eine Spitalstaggeldversicherung, eine Unfallversicherung für Kinder und einen ganzjährigen Unfallschutz für den haushaltsführenden Elternteil.

 

Informationen zum NÖ Familienpass erhalten Sie bei:

www.familienpass.at

NÖ Familienhotline unter der Telefonnummer 02742/9005-1-9005 (Mo. bis F. von 7 - 19 Uhr).

 

 

 

NÖ FAMILIENHILFE

 

Die NÖ Familienhilfe wird auf Antrag im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld (frühestens ab dem 30. Lebensmonat) bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats des Kindes gewährt, wenn das Kind nicht den Kindergarten besucht bzw. keine familienergänzende Kinderbetreuungsförderung des Landes Niederösterreich in Anspruch genommen wird sondern zur Hause betreut wird.

 

Hinweis: Bei Inanspruchnahme des verkürzten Kinderbetreuungsgeldes von Variante 1 (15 Monate) und Variante 2 (20 Monate) wird darauf hingewiesen, dass erst im Anschluss an die Variante 3 (30 Monate) die NÖ Familienhilfe in Anspruch genommen werden kann.

Die Förderhöhe beträgt monatlich zwischen 75 Euro und 436 Euro und wird im Nachhinein ausbezahlt.

 

Infos zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie unter

www.kinderbetreuungsgeld.gv.at

 

  

 

 


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