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15.01.2008
NÖ Heizkostenzuschuss

Der NÖ Heizkostenzuschuss für den Winter 2007/2008 kann noch bis 30.April im Gemeindeamt Göstling beantragt werden...

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß §293 ASVG nicht überschreiten.

 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligem Ausgleichzulagenrichtsatz nicht übersteigt

Einkommensgrenzen für die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses (brutto!):

  • Alleinstehende: € 747,00.-
  • Ehepaare & Lebensgemeinschaften:  € 1120,00.-
  • zuzüglich für jedes Kind: € 78,00.-
  • für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt:  € 373,00.-

Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Allgemeine Förderung F3), bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten und den NÖ Gemeindeämtern sowie im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss erhältlich.



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