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18.10.2005
Heizkostenzuschuss 2005/2006

Die NÖ. Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2005/2006 in Höhe von € 75,00 zu gewähren.

Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:

 

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen deren Einkommen den jeweiligen Richtsatz nicht übersteigt

 

 

Anträge können bis spätestens 28. April 2006 im Gemeindeamt abgegeben bzw. beantragt werden.

 

 

Einkommenshöchstgrenze (brutto):

 

Alleinstehend € 662,99

 

Ehepaar, Lebensgefährten € 1.030,23

 

Zuzüglich für jedes Kind € 70,56

 



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