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18.10.2005
Heizkostenzuschuss 2005/2006
Die NÖ. Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2005/2006 in Höhe von € 75,00 zu gewähren.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
- Sonstige EinkommensbezieherInnen deren Einkommen den jeweiligen Richtsatz nicht übersteigt
Anträge können bis spätestens 28. April 2006 im Gemeindeamt abgegeben bzw. beantragt werden.
Einkommenshöchstgrenze (brutto):
Alleinstehend € 662,99
Ehepaar, Lebensgefährten € 1.030,23
Zuzüglich für jedes Kind € 70,56
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