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05.05.2010
VERBRENNEN BIOGENER MATERIALIEN AUSSERHALB VON ANLAGEN

Grundsätzlich ist das Verbrennen von biogenen Materialien im Freien verboten. "Biogene Abfälle" sind Stoffe pflanzlicher Herkunft, insbesondere Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub.


Ausgenommen vom Verbot sind:

  • Lagerfeuer, Grillfeuer und Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen
  • das Abflammen von bewachsenen und unbewachsenen Böden als Maßnahme des Pflanzenschutzes
  • das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes
  • das punktuelle Verbrennen von biogenen Materialien im Rahmen von Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung des Bundesheeres und der Feuerwehren sowie der von den Feuerwehren durchgeführten Selbstschutzausbildungen von Zivilpersonen.

Das punktuelle Verbrennen biogener Materialien aus dem landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereich ist in der Zeit vom 1. Mai bis 15. September verboten.

 

Das punktuelle Verbrennen biogener Abfälle aus dem Haus- und Hofbereich ist ganzjährig untersagt. Dieser Bereich umfasst die nicht unter einem landwirtschaftlich intensiv genutzten Betrieb fallenden (privaten) Garten- und Hofbereich, z.B. biogene Abfälle aus Schrebergärten und Hausgärten (auch eines Landwirtes), in denen Obst und Gemüse in geringerer Menge zum Eigenverbrauch angebaut werden.

 

Ausgenommen davon sind solche biogenen Abfälle, die wegen Krankheits- oder starkem Schädlingsbefall zur Verwertung durch Hauskompostierung ungeeignet sind.

Das Verbrennen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, die mit dem Erreger des bakteriellen Feuerbrandes befallen sind, ist nach Maßgabe der NÖ Pflanzenschutzverordnung erlaubt. Das Verbrennen von Laub der Baumart Rosskastanie ist im Zeitraum von 15. August bis 30. Oktober erlaubt.

 

Im Falle des Verbrennens sind selbstverständlich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und einzuhalten (geeignete Aufsicht, Bereithaltung von Löschgeräten, nur bei Tageslicht, Einhaltung von Sicherheitsabständen, Berücksichtigung von Windverhältnissen etc.) !

 



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