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Kennzeichnung und Meldung von Hunden, die vor dem 30. Juni 2008 geboren sind:
Zu diesem Zeitpunkt noch nicht mittels Mikrochip gekennzeichnete Hunde sind bis zum 31. Dezember 2009 zu kennzeichnen und zu melden. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden.
Meldung der Kennzeichnung
Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Östereich oder der Weitergabe zu melden.
Die Meldung kann derzeit auf zwei Wegen erfolgen:
- Der Hundehalter lässt den gechipten Hund bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft registrieren.
- Im Auftrag des Hundehalters durch den Tierarzt, der die Kennzeichnung vornimmt.
und eine 3. Möglichkeit ab Sommer 2010: über ein elektronisches Portal vom Halter selbst (mittels eines qualifizierten Zertifikates, z. B. Bürgerkarte);
Welche Daten werden gespeichert ?
Daten des Halters: Name, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Zustelladresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Datum der Aufnahme der Haltung, Datum der Abgabe und neuer Halter oder der Tod des Tieres.
Tierbezogene Daten: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Chipnummer, Geburtsland.
Was bringt die Kennzeichnung mit dem Mikrochip ?
Mit dieser Kennzeichnung soll es möglich sein, herrenlos aufgefundene Hunde rasch zu identifizieren und deren Besitzer ausfindig zu machen.
Informationen zur Kennzeichnung
Der etwa reiskorngroße Mikrochip, auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist, wird dem Tier injiziert. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Mit Hilfe eines Lesegeräts wird der Mikrochip durch elektromagnetische Wellen aktiviert, und es kann so die Chipnummer, ein weltweit nur einmal vergebener Identifikationscode, einfach abgelesen und der Tierbesitzer über die registrierten Daten ausgeforscht werden.
