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ENTSORGUNG EISENSCHROTT

Am Gelände der Kläranlage steht für die Entsorgung von Eisenschrott (Alteisen, Metall, Blech, etc.) ein Container zur Verfügung.

 

Abgabezeiten:

Der Eisenschrott kann jeden 2. und 4. Freitag im Monat von 08.00 bis 11.00 Uhr bei der Kläranlage abgegeben werden. In besonderen Fällen auch nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 3101-Kläranlage.

 

Hinweis:

Eine Ablagerung von Eisenschrott vor der Kläranlage (beim Tor oder außerhalb des Areals) ist ausnahmslos verboten ! Es wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Kläranlage  n u r  Eisenschrott übernommen wird !

 

Die herkömmlichen Sammelstellen für Metallverpackungen wie Dosen etc. (bitte zusammengedrückt einwerfen) bleiben bestehen.

 


TIERISCHE ABFÄLLE

Neues Service zur Tierkörperbeseitigung (TKB) - Sammelstelle für tote Heimtiere und tierische Abfälle aus Haushalten bei der Kläranlage in Göstling an der Ybbs, Tel. 3101.

 

Um eine hygienische, saubere und unkomplizierte Entsorgung von toten Heimtieren und tierischen Abfällen aus Haushalten zu ermöglichen, wurde bei der Kläranlage eine speziell dafür ausgerüstete Sammelstelle eingerichtet.

 

Kostenlose Abgabemöglichkeit Montag bis Freitag von 7 - 12 Uhr (auch für Lunz und Gaming) für:

  • tote Heimtiere
  • verunfallte, tote Wildtiere
  • tierische Abfälle aus Haushalten (ohne Verpackung)

Die Abfälle sind aus hygienischen Gründen gekühlt und die Sammelbehälter werden regelmäßig entleert.

 

Absolut verboten ist das Einbringen seuchenverdächtiger Tiere. Hiefür besteht Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Beseitigung toter Heimtiere, deren Einwurf auf Grund ihrer Größe nicht möglich ist, ist im Wege der Gemeinde zur allfälligen Direktabholung zu veranlassen.

Das Vergraben toter Heimtiere auf eigenem Grund und Boden ist erlaubt, so ferne diese nicht seuchenkrank bzw. seuchenverdächtig sind und dadurch keine Umweltbeeinträchtigung entsteht.

 

Hinweis:

Gewerbliche Betriebe und Direktvermarkter müssen alle Schlachtabfälle nachweislich laut Tiermaterialien-Gesetz selbstständig über einen dafür befugten Vertragspartner entsorgen !

 

 

 

 


MÜLLGEBÜHR

Die Müllentsorgung erfolgt durch den Gemeindeverband für Umweltschutz im Bezirk Scheibbs. Für die Müllentsorgung werden ab 1.1.2009 folgende Gebühren verrechnet:

 

Art der Mülltonne               Anzahl der Entleerungen         Jahresgebühr inkl. MWSt.

120-l-Restmülltonne           13 mal                                  €   98,67

240-l-Restmülltonne           13 mal                                  € 137,28

800-l-Restmülltonne           13 mal                                  € 686,40

1100-l-Restmülltonne         13 mal                                  € 915,20

120-l-Biotonne                   38 mal                                  €   68,13

240-l-Biotonne                   38 mal                                  € 104,50

 

In der Jahresmüllgebühr der Restmülltonnen sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • Entleerung der Restmülltonne 13 mal und Deponierung des Restmülls
  • Entleerung der Papiertonne inkl. Übernahme 6 mal
  • Problemstoffentsorgung 2 mal lt. Plan
  • Sperrmüll- und Eisenschrottentsorgung inkl. Deponierung 1 mal lt. Plan
  • Sammelstellenentleerung und Entsorgung
  • Behälter

Müllabfuhrkalender 2010

 

Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung: 

Gemeindeverband für Umweltschutz im Bezirk Scheibbs

Petzelsdorfer Straße 35, 3251 Purgstall an der Erlauf

Tel. 07489/30035   Fax: 30035-5

e-mail: gvuscheibbs@purgstall.at

www.abfallverband.at/scheibbs

 

 

 


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