+ Weitere Informationen

NÖ. Volkshilfe und NÖ. Hilfswerk

WWW: NÖ. Volkshilfe


+ Ähnliche Inhalte

menu Amtszeiten
menu Mitarbeiter
menu Ämter & Behörden
menu Licht & Kraftstrom
menu Partnergemeinden
menu Abgaben & Gebühren
menu Förderungen
menu Sozialwesen
menu Standesamt
menu Allgemeines
menu Meldewesen
menu Bauamt
menu Finanzen

+ Sozialwesen

Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebührenbefreiung

 

Pensionisten deren Pension eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können beim Postamt oder bei der Gemeinde um die Befreiung der Grundgebühr für Rundfunk, Fernsehen und Telefon ansuchen.

 

Befreiungsrichtsätze

 

  • Haushalt mit einer Person € 706,63
  • Haushalt mit zwei Personen € 1.008,15
  • für jede weitere Person € 75,21

Geburtenzuwendung & Gebührenbefreiung

 

Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern einen Gutschein zum Einkauf von Babywäsche und sonstigen Gebrauchsartikel für Säuglinge und Kleinkinder im Wert von € 150,--. Der Gutschein wird von Herrn Bürgermeister Franz Heigl persönlich überreicht.

 

Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sind von der Stempelgebühr und der Verwaltungsabgabe des Bundes befreit, vorausgesetz die Ausstellung erfolgt bis zum 2.Lebensjahr des Kindes.

Von der Gebührenbefreiung insbesondere betroffen sind

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Reisedokument

Befreiung von der Rezeptgebühr

 

Bei der zuständigen Krankenkasse kann ein Antrag um Befreiung von der Rezeptgebühr gestellt werden. Dabei sind folgende Einkommensgrenzen zu berücksichtigen:

 

  Richtsätze gültig ab 1.1.2000

 

  • Alleinstehende €  643,54
  • Ehepaare € 965,53
  • Erhöhung für jedes Kind € 68,49

Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen. Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.

 

Pflegegeld

 

Die Anträge sind bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einzureichen. Für Personen ohne eigenes Einkommen ist der Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen. Je nach Pflegebedürftigkeit wird das Pflegegeld in7 unterschiedlichen Stufen gewährt.

 

Zuschuss Betreuung durch die NÖ. Volkshilfe und NÖ. Hilfswerk

 

Für erbrachte Einsatzstunden an pflegebedürftige Personen, im Bereich des sozialen und sozialmedizinischen Betreuungsdienstes der NÖ. Volkshilfe und des NÖ. Hilfswerkes, wird von der Gemeinde pro Einsatzstunde ein Beitrag von € 1,45 geleistet.

  

Ein Zuschuss zu den Einsatzstunden wie nur für jene betreuten Personen geleistet, die in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.


+ Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

* Name
* E-Mail
Telefonnummer
Kommentar
Rückmeldung erwünscht

Bitte überprüfen Sie ihre Daten damit wir Sie persönlich kontaktieren können. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Ihr Gemeindeamt Göstling an der Ybbs


KontaktHochkarFremdenverkehrsbüroSucheGästebuchImpressum