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NÖ. Volkshilfe und NÖ. Hilfswerk

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Sozialwesen

Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebührenbefreiung

 

Pensionisten deren Pension eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können beim Postamt oder bei der Gemeinde um die Befreiung der Grundgebühr für Rundfunk, Fernsehen und Telefon ansuchen.

 

Befreiungsrichtsätze Stand 01.01.2010

  • Haushalt mit einer Person € 878,07
  • Haushalt mit zwei Personen € 1.316,50
  • für jede weitere Person € 92,02

Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens sind die Familienbeihilfe, Kriegsopferrenten, Unfallrenten und das Pflegegeld nicht anzurechnen.

 

Weitere Infos unter

www.orf-gis.at

 

 

Geburtenzuwendung & Gebührenbefreiung

 

Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern einen Gutschein zum Einkauf von Babywäsche und sonstigen Gebrauchsartikel für Säuglinge und Kleinkinder im Wert von € 150,--. Der Gutschein wird von Herrn Bürgermeister Franz Heigl persönlich überreicht.

 

Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sind von der Stempelgebühr und der Verwaltungsabgabe des Bundes befreit, vorausgesetz die Ausstellung erfolgt bis zum 2.Lebensjahr des Kindes.

Von der Gebührenbefreiung insbesondere betroffen sind

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Reisedokument

Befreiung von der Rezeptgebühr

 

Bei der zuständigen Krankenkasse kann ein Antrag um Befreiung von der Rezeptgebühr gestellt werden. Dabei sind folgende Einkommensgrenzen zu berücksichtigen:

 

  Richtsätze gültig ab 1.1.2010

       Bei geringem Nettoeinkommen:

  • Alleinstehende €  783,99
  • Ehepaare € 1.175,45
  • Erhöhung für jedes Kind € 82,16

       Bei erhöhtem Medikamentenbedarf:

Das bedeutet Sie brauchen über einen längeren Zeitraum viele Medikamente.

  • Alleinstehende € 901,59
  • Ehepaare € 1.351,77
  • Erhöhung für jedes Kind € 82,16

Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen. Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.

 

Infos zum Antrag:

www.noegkk.at

 

 

Pflegegeld

 

Die Anträge sind bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einzureichen. Für Personen ohne eigenes Einkommen ist der Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen. Je nach Pflegebedürftigkeit wird das Pflegegeld in 7 unterschiedlichen Stufen gewährt.

 

Zuschuss Betreuung durch die NÖ. Volkshilfe und NÖ. Hilfswerk

 

Für erbrachte Einsatzstunden an pflegebedürftige Personen, im Bereich des sozialen und sozialmedizinischen Betreuungsdienstes der NÖ. Volkshilfe und des NÖ. Hilfswerkes, wird von der Gemeinde pro Einsatzstunde ein Beitrag von € 1,45 geleistet.

  

Ein Zuschuss zu den Einsatzstunden wie nur für jene betreuten Personen geleistet, die in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.

 

 

NÖ Heizkostenzuschuss 2009/2010

 

 


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