+ Anmeldung zur Bekanntgabe des Stromzählerstandes und Bankeinzugsermächtigung
Die Gemeinde Göstling ermöglicht Ihnen mittels Anmeldung über ein Formular die Ablese des Strohmzählerstandes. Weiters bieten wir Ihnen die Möglichkeit ihre Stromrechnung jeden 1-ten des Monats mittels Bankeinzug zu begleichen.