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+ Anmeldung zur Bekanntgabe des Stromzählerstandes und Bankeinzugsermächtigung

Die Gemeinde Göstling ermöglicht Ihnen mittels Anmeldung über ein Formular die Ablese des Strohmzählerstandes. Weiters bieten wir Ihnen die Möglichkeit ihre Stromrechnung jeden 1-ten des Monats mittels Bankeinzug zu begleichen.

 


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