Barrierefreiheit |Jobbörse |Kontakt und Bürgerservicezeiten |Cookies |Immobiliensuche Göstling |Impressum |Sitemap
Sie befinden sich hier: Startseite > GEMEINDE & SERVICE > Bürgerservice > Mitarbeiter
Grundsätzlich sind für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft die Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und ein langjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen kann die österreichische Staatsbürgerschaft auch bei einem Wohnsitz im Ausland beantragt werden.
Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung
Zusätzlich zu den Bundesgebühren werden noch Landesverwaltungsabgaben eingehoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft kann nicht auf die im Ausland lebenden Kinder der Antragstellerin/des Antragstellers erstreckt werden.
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Wahlen
Wohnen